Auf entsprechende Nachfrage des Regierungsstatthalteramtes hin stellte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 25. November 2014 in Aussicht, dass diese Pläne nachgereicht würden.14 Mit Verfügung vom 9. Dezember 2014 stellte das Regierungsstatthalteramt fest, dass die geforderten Pläne noch nicht eingegangen seien. Es setzte der Bauherrschaft eine letzte Frist bis zum 31. Dezember 2014, um die geforderten Planunterlagen sowie ein Konzept einzureichen, welches aufzeige, wie die Dienstbarkeitsberechtigten das geplante Tor passieren könnten.