Damit entfalle die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Ausnahmebewilligung.13 Das Regierungsstatthalteramt bat daraufhin mit E-Mail vom 3. November 2014 um die Zustellung der entsprechenden Planunterlagen (Situation, Querprofile, Ansichten). Auf entsprechende Nachfrage des Regierungsstatthalteramtes hin stellte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 25. November 2014 in Aussicht, dass diese Pläne nachgereicht würden.14 Mit Verfügung vom 9. Dezember 2014 stellte das Regierungsstatthalteramt fest, dass die geforderten Pläne noch nicht eingegangen seien.