Für das Tor mit Postamenten gelte dies aufgrund des fehlenden Näherbaurechts jedoch nicht. Die Bauherrschaft habe bis 15. September 2014 mitzuteilen, ob das Baugesuch für das Tor inkl. Postament zurückgezogen, ein anfechtbarer Entscheid verlangt oder das geplante Tor so angepasst werde, dass es eine Höhe von 1,20 Metern nicht übersteige. Im letzteren Fall seien revidierte Pläne einzureichen. 8 Vorakten, pag. 98; vgl. auch Vorakten, pag. 72. 9 Vorakten, pag. 70. 10 Gemäss Erwägungen in der Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 29. Juli 2014, Vorakten,