Nach Ablauf der Frist bis zum 18. August 2014 werde über das Bauvorhaben entschieden. Sofern das fehlende Näherbaurecht nicht eingeholt werden könne, werde der Bauherrschaft empfohlen, das Baugesuch für das Tor zurückzuziehen oder den Torpfosten auf ein Mass von 1,20 Metern abzusenken.