Die Mauer solle unverzüglich erstellt werden können, noch bevor die Vegetationszeit der Bäume beginne.5 Mit Schreiben vom 23. April 2013 wiederholte sie das Gesuch um Erteilung einer Teilbaubewilligung "für den Zaun entlang der G.________strasse bis zum Nordrand der Einfahrt zu Parz. F.________".6 Das Regierungsstatthalteramt Thun erklärte, dass keine Bewilligung für den vorzeitigen Baubeginn in Aussicht gestellt werden könne, so lange die Einsprache nicht zurückgezogen worden sei. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin mit, dass entsprechende Verhandlungen geführt würden. Das Baubewilligungsverfahren wurde informell sistiert.