3. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. März 2013 wies das Regierungsstatthalteramt Thun auf den Amtsbericht der Baupolizeibehörde der Gemeinde Sigriswil vom 14. Februar 2013 hin, wonach ein Postament des Eingangstors direkt an der Grenze zur Parzelle Nr. I.________ zu liegen komme. Gestützt auf diesen Amtsbericht wies das Regierungsstatthalteramt die Bauherrschaft u.a. an, bis 22. März 2013 ein entsprechendes Näherbaurecht einzureichen oder das Bauprojekt so anzupassen, dass kein Näherbaurecht erforderlich sei.4