Nach den Unterlagen sei offenbar ein Eingangstor vorgesehen; dazu fehlten jedoch Angaben, ebenfalls zur Sanierung des Vorplatzes und der Zufahrt, den Schäden durch die Bautätigkeit der Nachbarn sowie zur Vereinheitlichung des Kiesbelags. Für das Tor seien wohl übermannshohe Portamente vorgesehen, welche das Wegrecht 1 Vorakten, pag. 44. 2 Vorakten, pag. 11. 3 Vorakten, pag. 93. 3 der Beschwerdegegner schmälerten. Dies alles sei umso wichtiger, als das Wegrecht Gegenstand einer zivilprozessualen Auseinandersetzung zwischen den Parteien sei.