betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 11. Februar 2015 (bbew 144/2011; Metallzaun und Stützmauer) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin reichte am 26. Juli 2011 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch ein für die "Wiederherstellung des Metallzauns gegen G.________strasse nach 2 denkmalpflegerischen Richtlinien, in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege" auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt teils in der Zone W2 (Wohnzone), teils in der Grünzone.