a) Die von den Beschwerdeführenden eingereichte Projektänderung betrifft den Carport zum bereits erstellten Einfamilienhaus. Der ursprünglich bewilligte Carport wäre 6.00 m lang, 4.40 m breit und 2.40 m hoch und an die Nordfassade des Hauses angebaut. Das Dach des Carports würde auf allen Seiten ein Vordach von 0.20 m aufweisen. Die Projektänderung sieht vor, dass der Carport 9.90 m lang wird. Das Vordach misst 0.30 m auf der Westseite, 1.20 m auf der Ostseite und 1.50 auf der Nordseite. Auf der Ostseite ragt es in den Grenzabstand zur Nachbarparzelle, auf der Nordseite in den Strassenabstand.