Am 21. September 2014 reichten sie eine Projektänderung ein für die Anpassung und Vergrösserung des Carports mit integriertem Schopf. Am 10. November 2014 reichten sie ein überarbeitetes Gesuch und ein Ausnahmegesuch für die Überlänge des Vordachs ein. 2 Die Gemeinde teilte den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 21. Dezember 2014 mit, dass der Carport nicht bewilligungsfähig sei. Am 17. Februar 2015 verfügte die Gemeinde den Bauabschlag.