1. Die Beschwerdeführenden reichten am 26. Januar 2011 bei der Gemeinde Oppligen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport für zwei Autos auf Parzelle Oppligen Grundbuchblatt Nr. Z.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Mit Gesamtentscheid vom 17. Februar 2015 erteilte die Gemeinde Oppligen die Baubewilligung. Die Beschwerdeführenden erstellten darauf das Haus wie bewilligt, verzichteten aber auf den Bau des Carports.