i) Aus den Erwägungen folgt, dass das geplante Vorhaben mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Die Beschwerde ist somit auch in diesem Punkt unbegründet. 5. Kosten a) Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren 23 Abrufbar unter: http://www.erz.be.ch/ Kultur / Denkmalpflege / Bauinventar online 24 Vgl. S. 2 oben der Fotobeilage der OLK zum Bericht vom 30. Juni 2015 17