Daran ändert auch der vorgesehene Kabelstrang der Antennen nichts. Das Gesagte deckt sich auch mit dem Beschrieb im Bauinventar.23 Danach ist das Gebäude I.________weg 6a nicht wegen seinen ansprechenden architektonischen Qualitäten und Aussenräumen, sondern wegen seiner historischen Bedeutung oder besser ortshistorischen Zeugeneigenschaft als erhaltenswert eingestuft. Dieser Denkmalwert wird durch die ästhetischen Auswirkungen der geplanten Antennenanlage offensichtlich nicht geschmälert.