Zwar liegt in der näheren Umgebung des Antennenstandorts das erhaltenswerte Gebäude I.________weg 6a. Seine ursprüngliche Umgebung wurde jedoch durch die späteren Wohnüberbauungen und das ehemalige Altersheim praktisch vollständig zerstört. In der nahen Umgebung des geplanten Anlagestandorts sind heute keine ortsbildrelevanten Merkmale mehr auszumachen. Ein kohärentes und sensibles Ortsbild besteht im Nahbereich des Antennenstandorts nicht. Die Auswirkungen der geplanten Antennenanlage auf die nähere Umgebung sind daher gering. Daran ändert auch der vorgesehene Kabelstrang der Antennen nichts.