Sie würden keine Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz nehmen und seien in der Regel von zeittypischem Abstandgrün und asphaltierten Parkflächen umgeben. Durch die Überbauungen etwa ab 1960 sei unter Missachtung jeglichen Respektabstands dem Haus I.________weg 6a sein einstiges Umfeld verlustig gegangen. Das geplante Bauvorhaben habe bezüglich allfälliger Ortsbildcharakteristika auf den Perimeter der Zone W3 keinen Einfluss.