Die OLK führte im Bericht vom 30. Juni 2015 bzgl. des Gebäudes I.________weg 6a und dessen Umgebung Folgendes aus: Beim Haus I.________weg 6a werde die Mobilfunkanlage aus Blickrichtung Südwest zweifellos gut sichtbar sein. Doch seien die ästhetischen Auswirkungen auf das Inventarobjekt selber als untergeordnet einzustufen, zumal das unmittelbare Umfeld bereits durch raumgreifende Überbauungen tangiert sei. Der Denkmalwert des Gebäudes werde durch das geplante Bauvorhaben nicht geschmälert. Der Antennenstandort liege östlich des Ortskerns von Langenthal, in einer schmalen und ebenen Zone zwischen dem Kirchenbezirk und dem steil ansteigenden Hang zum Färechwald.