g) Die Frage, inwieweit eine Mobilfunkantenne ein benachbartes Denkmal beeinträchtigt, ist nicht abstrakt, sondern muss von Fall zu Fall aufgrund der Eigenschaften des Baudenkmals sowie seiner Umgebung geprüft werden. Zur Frage, wie sich die geplante Antennenanlage auf das Ortsbild und die angrenzenden Baudenkmäler auswirkt, hat die BVE die OLK beigezogen. Am 15. Juni 2015 fand durch die OLK eine Begehung statt. Davon besteht eine umfangreiche Fotodokumentation.22 Der relevante Sachverhalt ergibt sich somit hinreichend aus den Akten. Die Durchführung eines Augenscheins ist nicht nötig.