die einzelnen Formen lassen sich nur schwer an bestimmte Epochen zuweisen. Von Resten eines einst beachtlichen Gartens umgeben. Lokalhistorisch bedeutendes Gebäude." f) Art. 10b Absatz 1 Satz 2 BauG schreibt vor, dass Baudenkmäler durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Diese Bestimmung schützt Baudenkmäler vor den störenden Einwirkungen eines Nachbarprojekts. Es geht um den Schutz des eigentlichen Objekts mittels Bewahrung seiner Umgebung. Das heisst nicht, dass die Umgebung von Denkmälern nicht verändert werden kann. Die Veränderung