d) Auf die Rüge der Beschwerdeführenden bzgl. Denkmal- und Ortsbildschutz ist einzutreten, da an die Begründung einer Laieneingabe praxisgemäss keine hohen Anforderungen gestellt werden.19 Aus ihrer Begründung geht hervor, dass die geplante Antennenanlage aufgrund ihrer Nähe zum denkmalgeschützten Gebäude I.________weg 6a dem Grundsatzpapier "Mobilfunkantennen an Baudenkmälern" der EKD widerspreche. Die Anforderungen an eine genügende Begründung sind damit knapp erfüllt.