Namentlich spiele die Grösse eines Fensters oder der Einfallswinkel des Hauptsendestrahls auf das Fenster eine grosse Rolle. Bei der Berechnung dürfe nur mit dem Dämpfungsfaktor 0 dB gerechnet werden. Dies führe an diesen Orten zu einer rechnerischen Überschätzung der Feldstärke. Es sei akzeptabel, die 80 % Regel als Richtwert zu betrachten und an solchen Orten nicht von vornherein eine Abnahmemessung zu verlangen. Falls sich direkt betroffene Anwohner erkundigen würden, könnten zum Zeitpunkt der Abnahmemessung auch diese Orte berücksichtigt werden.