Es verwies auf den veröffentlichten Amtsbericht des METAS vom 11. Juni 2014.13 Das METAS kam darin zum Schluss, dass die früher publizierten Messempfehlungen für die Funkdienste GSM (Mobilfunk der 2. Generation), UMTS (Mobilfunk der 3. Generation) und LTE (Mobilfunk der 4. Generation) nach wie vor dem Stand der Technik entsprechen. Für die Abnahmemessung sind somit die Empfehlungen und Berichte des BAFU/METAS einschlägig. Das heutige Vollzugsprozedere bei der Abnahmemessung und das Qualitätssicherungssystem erfüllen die Anforderungen an eine wirksame Kontrolle der bewilligten Sendeleistung und an die Einhaltung der immissionsrechtlichen Grenzwerte.14