Ebenso unbegründet ist der Einwand, es sei unklar, wie die Abnahmemessung bei LTE durchgeführt werde. Das Messprozedere ist für alle Funkdienste (GSM, UMTS, LTE) definiert. Abnahmemessungen können von akkreditierten Messfachfirmen vorgenommen werden.10 In Bezug auf den LTE Funkdienst gilt zudem der technische Bericht "Messmethode für LTE-Basisstationen".11 Auch hat sich das Bundesgericht im Urteil vom 23. Oktober 2014 mit der Messung von LTE befasst.12 Es verwies auf den veröffentlichten Amtsbericht des METAS vom 11. Juni 2014.13