sowie 7 bis 11 sind abzuweisen. 3. Abnahmemessung a) Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, es sei unbekannt, wie sich die Seitensteuerung auf die Messung auswirke. Sie kritisieren, das BAFU habe nicht erläutert, wie eine eingeschaltete Seitensteuerung messtechnisch festgestellt werden könne. Auch stellen sie sich auf den Standpunkt, die Anlage dürfe erst dann in Betrieb gesetzt werden, wenn klar sei, wie eine Abnahmemessung bei LTE durchgeführt werde und wie bei gemischter Sendetechnik im selben Frequenzband ohne Angabe der einzelnen, maximal erlaubten Sendeleistung die Hochrechnung auf die maximale Sendeleistung erfolge.