Vielmehr steht hier eine Antennenanlage zur Diskussion, bei der nach den Angaben im Standortdatenblatt vom 23. Juni 2014 (Revision 1.0) eine statische Steuerung der Senderichtung vorgesehen ist. Für die Beurteilung der Frage, ob die Anlage den umweltrechtlichen Vorschriften entspricht, ist somit auf die rechnerische Prognose im Standortdatenblatt und nicht auf hypothetische Berechnungen mit Seitensteuerung abzustellen. Das beco hat das geplante Vorhaben unter Einbezug des Standortdatenblatts vom 23. Juni 2014 (Revision 1.0), das für die NIS-Berechnung relevant ist, geprüft. Es kam zum Schluss, dass die streitige Mobilfunkanlage den gesetzlichen Vorgaben entspreche.