e) In der Eingabe vom 6. August 2015 vertreten die Beschwerdeführenden die Ansicht, die Seitensteuerung könne über Nacht eingeschaltet werden. Sie befürchten, die Behörden würden beim Zukauf oder Ersatz der Elektronik nicht informiert. Auch bemängeln sie, dass das BAFU nicht aufgezeigt habe, wie eingeschaltete Seitensteuerung messtechnisch festgestellt werden könne. Im Sinn eines Kompromisses schlagen sie vor, in der Baubewilligung anzuordnen, dass bei jeder der drei Antennen nur die Hälfte der vorhandenen Kabelstecker elektrisch angeschlossen werden dürften. Damit sei eine normale Seitensteuerung nicht mehr möglich.