So könne ein solches Beurteilungsverfahren in vielen Fällen als streng erscheinen. Im Hinblick auf die dynamische Steuerung sollte die Definition des massgebenden Betriebszustands und das geltende Beurteilungsverfahren überprüft und unter Umständen für statische und dynamische Verhältnisse differenziert ausgestaltet werden. Es werde diese Überprüfung an die Hand nehmen, sobald der Einsatz der dynamischen Steuerung durch die Netzbetreiber konkret absehbar werde. 7