Wie bei der statischen Steuerung hätten die Netzbetreiber mit Hilfe des QS-Systems sicherzustellen, dass der bewilligte Winkelbereich nicht überschritten werde. Ergänzend bemerkt das BAFU, dass bei einer dynamischen Richtungssteuerung die tatsächliche Langzeitbelastung an den OMEN wesentlich niedriger sein könne als der berechnete Beurteilungswert. So könne ein solches Beurteilungsverfahren in vielen Fällen als streng erscheinen.