Bis auf weiteres seien dynamische Steuerungen aber nicht anders zu beurteilen als statische. In diesem Fall hätten die Netzbetreiber für die NIS-Berechnung ein umhüllendes Antennendiagramm zu verwenden und den gesamten vorgesehenen Winkelbereich zu deklarieren. Für die Beurteilung der Einhaltung des Anlagegrenzwertes wäre jene Senderichtung innerhalb dieses Bereichs massgebend, die an den OMEN die höchste elektrische Feldstärke erzeugt. Wie bei der statischen Steuerung hätten die Netzbetreiber mit Hilfe des QS-Systems sicherzustellen, dass der bewilligte Winkelbereich nicht überschritten werde.