Die Immissionsfeldstärke an den OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung) sei mit den vorgesehenen Parametern im Zusatzblatt 2 bestimmt worden. Mit der Baubewilligung seien diese Parameter verbindlich geworden und dürften nicht überschritten werden. Dies treffe im Speziellen auf das Azimut der Hauptsenderichtung zu. Diese Richtung sei normalerweise auf 1° (Grad) genau angegeben. Der Nachweis zur Einhaltung des Anlagegrenzwerts in der Umgebung der Antenne sei damit erbracht.