a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Anlage werde mit neuartigen Doppel- Antennen ausgestattet. Diese würden eine echte Seitensteuerung des Strahls ermöglichen und bedinge ein neues Rechenverfahren. Sie sind der Auffassung, die rechnerische Prognose gemäss Standortdatenblatt sei unzutreffend und die Grenzwerte gemäss NISV6 offensichtlich überschritten. Es leuchte nicht ein, dass Mobilfunkfirmen neue Ausrüstung anschaffen und dann nicht verwenden würden. Es genüge auch nicht, die Seitensteuerung mit einer Auflage zu verbieten.