Bei dieser Ausgangslage kann darauf verzichtet werden, die Beschwerdebefugnis jedes einzelnen Beschwerdeführers genauer abzuklären. Die Beschwerdeführenden, deren Einsprachen abgewiesen wurden, sind durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Beamforming / Dynamische Seitensteuerung