4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es holte einen Fachbericht bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und einen Bericht zu adaptiven Antennen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht der OLK sowie auf den Bericht des BAFU wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen