3. Mit Eingabe vom 1. April 2015 erklärte die Beschwerdegegnerin, Beamforming sei für sie in naher Zukunft kein Thema. Nunmehr anwaltlich vertreten beantragt die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort vom 15. April 2015 die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei. In ihren Eingaben vom 27. Juli 2015 und 17. August 2015 hält sie im Wesentlichen an gestellten Anträgen fest. Die Stadt Langenthal schliesst in ihrer Stellungnahme vom 23. März 2015 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 7. August 2015 teilt sie mit, sie halte an ihren Eingaben fest und verzichte auf die Einreichung von Schlussbemerkungen.