2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. März 2015 gemeinsam eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie bitten um Prüfung der Rechtmässigkeit der Baubewilligung. Diese sei gegebenenfalls rückgängig oder von weiteren Bedingungen abhängig zu machen. Sinngemäss beantragen sie damit die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 12. Februar 2015 und die Erteilung des Bauabschlags oder eventuell die Ergänzung mit Bedingungen. Sie kritisieren insbesondere, mit dem vorgesehenen Antennentyp könnten Anpassungen des horizontalen Winkels vorgenommen werden (sog. Beamforming-Technologie).