Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2015/36 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt X.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Stadt Bern, Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, eingeschrieben - Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 3001 Bern, zur Kenntnis