III. Entscheid 1. Gestützt auf den Gebührenerlass des Gemeinderats der Stadt Bern vom 2. Juli 2015 wird die mit Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland erteilte Sondernutzungskonzession vom 10. Oktober 2014 der Rechtssicherheit halber folgendermassen angepasst: «5 Gebühren 5.1 Die Konzessionsgebühren richten sich nach Ziffern 5.1.1.4, 5.1.3.1 und 5.1.3.2 von Anhang V zum Gebührenreglement vom 21. Mai 2000 (GebR). Dabei wird im Fall des neuen Vordachs auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. Die Konzessionsgebühren werden demnach wie folgt festgelegt: A.________Platz: