Parteikosten an das Gemeinwesen rechtfertigen würden, sind keine ersichtlich. Insbesondere kann dem Schreiben des Gemeinderats der Stadt Bern vom 16. Dezember 2009 nicht entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin generell von sämtlichen Konzessionsgebühren befreit wird. Gemäss dem klaren Wortlaut wurde ihr lediglich eine speziell markierte Vorfahrt in einer Gesamtlänge von 45 m zugesichert. Die Stadt Bern verpflichtete sich zudem, für die entsprechende Signalisation besorgt zu sein sowie die Kosten sämtlicher Markierungs- und Signalisationsarbeiten zu tragen.