b) Als Folge der Dispositionsmaxime wird der Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren alleine durch die Parteien bestimmt. Dies geschieht durch die Beschwerdeanträge und die Beschwerdebegründung.4 Die Beschwerdeführerin beantragt zwar die vollständige Aufhebung von Ziffer 5 der Sondernutzungskonzession. Aus der Begründung geht allerdings hervor, dass sich die Beschwerde einzig gegen die in Ziffer 5.1 geregelte Konzessionsgebühr für das Vordach richtet. Demgegenüber sind die ebenfalls in Ziffer 5.1 festgesetzten Konzessionsgebühren für die Warenlifte, Lichtschächte und den Entrauchungsschacht sowie die Ziffern 5.2 bis 5.4 offenkundig nicht umstritten.