Beschwerdeverfahren für drei Monate. Am 7. Juli 2015 teilte die Stadt Bern mit, der Gemeinderat habe das Gebührenerlassgesuch gutgeheissen, soweit es die Gebühren für das Vordach betroffen habe. Das Rechtsamt nahm das Verfahren mit Verfügung vom 8. Juli 2015 wieder auf und gab den Beteiligten Gelegenheit, im Rahmen von Schlussbemerkungen zur Erledigung des Verfahrens Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machten die Stadt Bern am 16. Juli 2015 und die Beschwerdeführerin am 30. Juli 2015 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen