4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, erkundigte sich bei der Beschwerdeführerin, ob sie ein Gebührenerlassgesuch stellen wolle. Zudem gab es den Beteiligten Gelegenheit, zum Sistierungsgesuch Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführerin teilte am 4. Mai 2015 mit, sie habe ein Gebührenerlassgesuch gestellt und sei mit der Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Entscheid darüber einverstanden. Mit Verfügung vom 7. Mai 2015 sistierte das Rechtsamt das 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und