Mit Schreiben vom 7. November 2013 machte das Bauinspektorat der Stadt Bern die Beschwerdeführerin deshalb darauf aufmerksam, dass sie ein entsprechendes Gesuch einreichen müsse. Die Projektverfasserin antwortete am 18. Dezember 2013, sie werde das Gesuch im Januar 2014 direkt dem Tiefbauamt der Stadt Bern zustellen. Mit Schreiben vom 14. November 2014 überwies das Tiefbauamt der Stadt Bern die vom Gemeinderat RA Nr. 110/2015/36 2