1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Dezember 2013 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Restaurant und Garage sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Autoeinstellhalle auf den Parzellen Spiez Grundbuchblatt Nrn. D.________ und E.________. Die Parzellen liegen in der Mischzone M2. Gegen das Bauvorhaben erhob 2 unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Januar 2015 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung.