bestens vertraut. Er wusste oder musste wissen, dass für die vollständige Unterkellerung und die Erweiterung des Wohnteils in den ehemaligen Ökonomieteil sowie für den Erker und die zusätzlichen Fenster eine zusätzliche Bewilligung erforderlich gewesen wäre. Selbst wenn die zuständigen Behörden tatsächlich von einer unzutreffenden Grundfläche ausgegangen wären, hätten dies die Beschwerdeführenden nicht berechtigt, die Wohnraumerweiterung, die geänderte Fassadengestaltung und die Unterkellerung ohne vorgängige Bewilligung vorzunehmen.