jedoch nicht weiter. Aufgrund der Fotos des ursprünglichen Gebäudes49 mag es zwar sein, dass sich im Erdgeschoss angrenzend an den Stall ursprünglich ein Abstellraum befand. In den umfangreichen Akten findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass die fraglichen Räume im Ökonomieteil im massgebenden Zeitpunkt landwirtschaftsfremd genutzt wurden. Aktenkundig ist viel mehr, dass der Ökonomieteil zumindest bis 2008 landwirtschaftlich genutzt wurde.50 Die Vorinstanz und das AGR sind demzufolge zu Recht von einer landwirtschaftsfremd genutzten aBGF von 42 m2 und einer landwirtschaftsfremd genutzten BNF von circa 18 m2 ausgegangen.