Treppen und Rampen; Aufzugsschächte). Nicht angerechnet werden Nebenflächen wie zu Wohnungen gehörende Keller-, Estrich- und Trockenräume, Waschküchen, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume und Kehrichträume, Funktionsflächen wie Räume für Haustechnikanlagen, Motorenräume für Aufzugs- und Förderanlagen, Heizungs- und Tankräume.42