durch ein Tor ersetzt werden müsse. Dies sei im Übrigen auch aus ästhetischen Gründen sinnvoll. Zwei strittige Wiederherstellungsmassnahmen würden somit vom Ausgang des Bewilligungsverfahrens abhängen. Es dränge sich deshalb auf, das Beschwerdeverfahren zu sistieren. Das Rechtsamt der BVE hat das Sistierungsgesuch mit Verfügung vom 10. August 2015 abgewiesen. Die Beschwerdeführenden beantragen deshalb mit Eingabe vom 1. September 2015, die Projektänderung sei im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu prüfen.