a) Die Beschwerdeführenden reichten am 20. Februar 2014 ein nachträgliches Baugesuch für das tatsächlich Ausgeführte ein. Während des Beschwerdeverfahrens reichten sie bei der Gemeinde ein neues Baugesuch für die Erstellung einer Fotovoltaikanlage mit Windrad ein. Sie beabsichtigen, die gesamte Technik der beiden Anlagen im ohne Bewilligung erstellten Fundationsraum im Untergeschoss unterzubringen. Ursprünglich planten sie eine rund 60 m vom Hauptgebäude entfernte, freistehende Fotovoltaikanlage mit 100 m2 Kollektorfläche. Aufgrund einer negativen Stellungnahme des AGR änderten sie ihr Projekt.