d) Die am 17. August 2010 bewilligte Projektänderung umfasst (einzig) den Totalersatz der Tragkonstruktion aufgrund der schlechten Bausubstanz und die neue Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG (statt Art. 24d RPG). Die vollständige Unterkellerung bzw. der Fundationsraum wird bei der Umschreibung der Projektänderung nicht erwähnt. Aus der Auflage, wonach im Untergeschoss/Fundation die Lufträume ausserhalb des Keller- und Technikraumes nicht zu Lagerräumen umgenutzt werden dürfen, lässt sich lediglich schliessen, dass bezüglich Untergeschoss und Fundationsraum auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet wurde.