c) Den Vorakten der Gemeinde lässt sich entnehmen, dass im Nachgang der Bewilligung die Erstellung eines Kastenfundaments und dessen teilweise Auffüllung mit Erde oder einem anderen Füllmaterial ein Thema war.23 Anlässlich der Begehung vom 27. Juli 2010 hielt der Bauverwalter dazu fest, die heute vorhandene Fundation werde toleriert, obschon eine weitreichende Lösung erfolgt sei.24 Mit Schreiben vom 29. Juli 2010 reichten die Beschwerdeführenden unter anderem die ursprünglich bewilligten Projektpläne (bzw. eine Kopie davon) ein, in denen mit grünem Leuchtstift die Konstruktion eingezeichnet wurde.25