Bei Unklarheiten zwischen dem Text der Baubewilligung und den bewilligten Plänen kommt Letzteren der Vorrang zu. Entscheidend kann auch das Baugesuch sein, indem eine darin enthaltene Angabe als genehmigt gilt, wenn die Baubewilligung oder die Pläne nichts Abweichendes festlegen.22 Gemäss den von der Gemeinde am 8. Juni 2009 abgestempelten Plänen, die der Baubewilligung vom 23. Juni 2009 zugrunde liegen, wurde keine vollständige Unterkellerung des Gebäudes bewilligt. Bewilligt wurde lediglich ein Kellergeschoss unter dem Wohnteil mit einem Keller und einem Technikraum sowie einem Fundationsraum.